FIRMENGRÜNDUNG IN RUMÄNIEN

Die Firmengründung in Rumänien ist ein komplizierter bürokratischer Prozess, dessen sind wir uns sehr bewusst.

Aus diesem Grund haben wir den Prozess so weit wie möglich gestrafft und bieten all unsere Erfahrung und unser Talent im Umgang mit lokalen Behörden wie dem ONRC (Handelsregister) und ANAF (Finanzamt) an.

Im folgenden Text finden Sie Schlüsseldaten und eine Zusammenfassung, um zu beurteilen, ob Rumänien der richtige Ort für Ihre unternehmerischen Bestrebungen ist:

Termin VEREINBAREN

Welche Vorteile bietet eine Firmengründung in Rumänien?

  • Extrem niedriger Körperschaftssteuersatz von 1% / 3% für Kleinstunternehmen (2024)
  • Regulärer Körperschaftssteuersatz von 16% auf Unternehmensgewinne
  • Sehr niedriger Dividendensteuersatz von 8% auf ausgeschüttete Dividenden
  • Beschränkte Haftung für Aktionäre
  • Progressives und politisch stabiles EU-Recht
  • Sehr niedriges Lohnniveau
  • Sehr niedrige Immobilienpreise
  • Blitzschnelle und kostengünstige Kommunikationstechnologie
  • Ein sehr unternehmensfreundliches Umfeld, einschließlich der Besteuerung
  • Keine Vorauszahlungen von Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer
  • Niedrige Kosten für Buchhaltung und Steuervertretung
  • Zugang zu Subventionen aus Rumänien und der Europäischen Union

 

Unter diesen idealen Bedingungen ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Global Player, aber auch KMUs, eine Niederlassung oder ein Geschäft in Rumänien eröffnen.

Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Rumänien zu gründen?

Wir berechnen 699 € für eine einfache Firmengründung. Dies beinhaltet nicht die Bereitstellung eines eingetragenen Firmensitzes, eines eingetragenen Vertreters, eines Notars, eines Dolmetschers, einer Übersetzung oder Legalisierungsgebühren. Unsere detaillierte Gebührenordnung finden Sie hier:

Fragen rund um den Geschäftsbetrieb in Rumänien

Ein Unternehmen in Rumänien kann von jeder Person gegründet werden, die das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren überschritten hat, ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen kann und geistig gesund ist. Ausländer mit oder ohne Wohnsitz in Rumänien können ebenfalls ein Unternehmen in Rumänien gründen, aber es ist erforderlich, die Identität und den Wohnsitz einer solchen Person nachzuweisen.

Um ein Unternehmen in Rumänien zu gründen, muss man jede Menge Papierkram einreichen, einen eingetragenen Firmensitz angeben, die Aktionäre und Geschäftsführer benennen, ihre Identität und ihren Wohnsitz nachweisen, Firmennamen vorschlagen und reservieren, das Grundkapital angeben, die Art der Geschäftstätigkeit beschreiben und alle unterschriebenen Antragsunterlagen beim Handelsregister einreichen.

Ein Notartermin mit einem beglaubigten Dolmetscher ist erforderlich, und sobald das Unternehmen gegründet ist, ist es an der Zeit, es steuerlich zu registrieren und einen gesetzlichen Vertreter für Steuerangelegenheiten zu ernennen, die entsprechenden Steuernummern zu beantragen und ein Geschäftskonto bei einer angesehenen, stabilen Bank zu eröffnen.

  • Identitätsnachweis (Kopie des Reisepasses)
  • Wohnsitznachweis (Offizielles Dokument zur Bestätigung des Wohnsitzes)
  • Unser ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
  • Nachweis über die Zahlung der von uns geleisteten Gebühren

Viele Anbieter versprechen Ihnen 3 – 7 Tage, was technisch nicht möglich ist. Allein die Namensreservierung beim Handelsregister dauert etwa eine Woche, sofern der Namensantrag nicht abgelehnt wird, was hin und wieder vorkommt.

Unsere Antwort auf die Frage, wie lange eine Firmengründung dauert, lautet wie folgt:

Wenn wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, rechnen wir mit 3 – 4 Wochen, bis wir die Gründungsunterlagen im Original erhalten. Sie benötigen die Originale, um ein Geschäftskonto zu eröffnen, digitale Kopien werden nicht akzeptiert.

In der Zwischenzeit beantragen wir Ihre Steuernummer und Sie können ein Geschäftskonto in Rumänien eröffnen.

Von der Einreichung der Dokumente bis zur vollen Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens, d. h. nicht nur der Gründung, sondern auch der Möglichkeit, Gelder von Kunden oder an Lieferanten zu empfangen und zu senden, geben wir einen realistischen Zeitrahmen von 4 bis 6 Wochen an.

Während der weltweiten Pandemie haben wir auch Verzögerungen von bis zu drei Wochen erlebt, weil Institutionen geschlossen oder personell unterbesetzt waren.

Im Falle einer juristischen Person wie einer S.R.L. oder S.A. gelten die folgenden Steuersätze:

Körperschaftssteuer

  • 1% bis zu einem Umsatz von 60.000 € (ab 1.1.2024)

  • 3% bis zu einem Umsatz von 500.000 € (ab 1.1.2024)

  • 16% auf den Gewinn in allen anderen Fällen

** Gilt nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

– Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter mit Wohnsitz in Rumänien.

– Geschäftsaktivitäten mit weniger als 20% Anteil im Bereich der Unternehmensberatung

– Maximal drei Unternehmen mit 1% / 3% Besteuerung bei Beteiligungen von 25% oder mehr

Quellensteuer

  • Die Quellensteuer beträgt 8% auf Dividenden

Mehrwertsteuer

  • Der MWST/TVA-Satz beträgt derzeit 19%.

Die folgenden Steuern und Abgaben sind für Arbeitgeber relevant, um Entscheidungen für Löhne und Gehälter sowie für Selbstständige zu treffen:

Individuelle Einkommensteuer

  • Die Einkommenssteuer für natürliche Personen beträgt in Rumänien 10%.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf 35%.

Ab dem 1.10.2023 wird der Mindestlohn in Rumänien 3.300 RON betragen.

Der Mindestlohn gilt für eine Gesamtarbeitszeit von 167,33 Stunden pro Monat.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.

Ja, Sie können Arbeitnehmer Ihres eigenen Unternehmens in Rumänien sein. Allerdings zählen nur sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte mit Wohnsitz in Rumänien, um das Unternehmen als „Kleinstunternehmen“ einzustufen.

Ohne Angestellte muss das Unternehmen in Rumänien automatisch 16 % Steuern auf alle Gewinne zahlen.

Die größte steuerliche Hebelwirkung erzielen Sie, wenn Sie nach Rumänien auswandern, dort Ihren Hauptwohnsitz haben und das Unternehmen selbst leiten. Ihr rumänisches Unternehmen zahlt dann 1 % / 3 % auf den Umsatz oder 16 % auf den Gewinn sowie 8 % Dividendensteuer. Wenn Sie keine Gewinne ausschütten, fällt auch keine Dividendensteuer an.

Das rumänische Steuersystem ist eine ziemliche Sensation, insbesondere für Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 €.