FIRMENGRÜNDUNG IN RUMÄNIEN
Die Firmengründung in Rumänien ist ein komplizierter und bürokratischer Vorgang: Aus diesem Grund haben wir den Prozess so weit wie möglich gestrafft und bieten Ihnen unsere umfassende Erfahrung im Umgang mit lokalen Behörden wie ONRC (Handelsregister) und ANAF (Finanzamt).
Unser Expertenteam bestehend aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern begleitet Sie von der Firmengründung in Rumänien über den laufenden Geschäftsbetrieb und weit darüber hinaus.
Im nachstehenden Text finden Sie wichtige Eckdaten, sowie häufig gestellte Fragen und Antworten, um beurteilen zu können, ob Rumänien der richtige Standort für Sie ist:
Welche Vorteile bietet eine Firmengründung in Rumänien?
- Extrem niedrige Körperschaftsteuersätze von 1% bis 60.000 € und 3% bis 500.000 € Umsatz
- Der Körperschaftsteuersatz bei Umsätzen > 500.000 € beträgt 16% auf den Gewinn
- Sehr niedriger Dividendensteuersatz von 8% auf ausgeschüttete Dividenden
- Beschränkte Haftung für die Gesellschafter
- Progressive und politisch stabile EU-Rechtsprechung
- Sehr niedriges Lohnniveau
- Sehr niedrige Immobilienpreise
- Das schnellste Internet in der gesamten Europäischen Union
- Ein sehr geschäftsfreundliches Umfeld
- Keine Vorauszahlungen von Steuern
- Kostengünstige Buchhaltung und Fiskalvertretung
- Zugang zu Fördermitteln aus Rumänien und der Europäischen Union
Unter diesen Umständen wundert es uns nicht, dass immer mehr „Global Player“, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen in Rumänien Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Rumänien ist derzeit ein äußerst attraktiver Wirtschaftsstandort.
Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Rumänien zu gründen?
Für eine einfache Firmengründung in Rumänien berechnen wir 199 €. Weitere Kosten entstehen für den Unternehmenssitz, Notar, Übersetzung, Beantragung von Steuernummern, Erstellung von Arbeitsverträgen.
Weiterführende Informationen zu unseren Dienstleistungen und Preisen finden Sie in unserer Preisliste:
Fragen rund um den Geschäftsbetrieb in Rumänien
Ein Unternehmen in Rumänien kann grundsätzlich von jeder Person gegründet werden, die das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat, ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen kann und keine Schulden beim rumänischen Staat hat. Für Ausländer spielt es für die Gründung keine Rolle, ob sie einen Wohnsitz in Rumänien haben oder nicht, ein entsprechender Wohnsitz- und Identitätsnachweis ist jedoch Voraussetzung.
Um eine Gesellschaft in Rumänien zu gründen, ist es notwendig sehr viele Dokumente einzureichen, einen genehmigten Firmensitz bereitzustellen, die Gesellschafter und Geschäftsführer zu benennen, ihre Identität und ihren Wohnsitz nachzuweisen, Firmennamen vorzuschlagen und zu reservieren, das Stammkapital bereitzustellen, die Geschäftstätigkeit zu beschreiben und sämtliche Anträge und Informationen in rumänischer Sprache beim Handelsregister einzureichen.
Ein Notartermin mit einem staatliche zertifizierten Dolmetscher ist erforderlich und nach der Gründung des Unternehmens muss es steuerliche erfasst werden und ein gesetzlich vorgeschriebener Fiskalvertreter für Steuerangelegenheiten bevollmächtigt und benannt werden. Anschließend können sämtliche Steuernummer beantragt und ein Geschäftskonto für die neue Firma in Rumänien eröffnet werden.
- Identitätsnachweis (Reisepasskopie oder Kopie des Personalausweises)
- Wohnsitznachweis (Behördlich ausgestelltes Dokument zur Bestätigung des Wohnsitzes, Meldebescheinigung)
- Unser ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
- Zahlungsnachweis unserer Gebühren *
* Wir nehmen die Arbeit stets nach dem Zahlungseingang oder der Übermittlung eines Zahlungsnachweises auf.
Viele Anbieter versprechen Ihnen 3 – 7 Tage, was völlig unrealistisch ist. Alleine die Namensreservierung beim Handelsregister dauert etwa eine Woche, falls das Handelsregister Ihre Namensvorschläge nicht ablehnt, was hin und wieder vorkommen kann.
Unsere Antwort auf die Frage, wie lange eine Firmengründung dauert, lautet wie folgt:
Falls wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, rechnen wir mit 3 – 4 Wochen, bis wir die Gründungsunterlagen im Original vom Handelsregister erhalten. Zur Eröffnung eines Geschäftskontos benötigen Sie die Originale, Kopien werden nicht akzeptiert. Anschließend beantragen wir sämtliche Steuernummern und Sie können ein Geschäftskonto in Rumänien eröffnen.
Von der Einreichung der Dokumente bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens, wir sprechen hier nicht nur von der bloßen Gründung des Unternehmens, sondern dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Unternehmen in der Lage sein wird, Gelder von Kunden oder Lieferanten zu empfangen oder an diese zu senden, geben wir einen realistischen Zeitrahmen von 4 – 6 Wochen an.
Letztendlich hängt viel von den aktuellen Kapazitäten des Handelsregisters ab, so beeinflussen teilweise auch Urlaubszeiten, nationale Feiertage, Betriebsferien und krankheitsbedingte Fehlzeiten oftmals die Geschwindigkeit mit der rumänische Behörden arbeiten.
Im Falle einer juristischen Person wie SRL oder SA gelten die folgenden Steuersätze:
Körperschaftssteuer
- 1% bis 60.000 € Umsatz (2024) **
- 3% bis 500.000 € Umsatz (2024) **
- 16% auf den Gewinn in allen anderen Fällen
– Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter in Vollzeit mit Wohnsitz in Rumänien
– Geschäftliche Aktivitäten mit weniger als 20% Anteil im Bereich Unternehmensberatung
– Maximal drei Gesellschaften mit 1% Regelung bei Beteiligungen ab 25%
Quellensteuer
Die Quellensteuer beträgt 8% auf Dividenden
Umsatzsteuer
Der reguläre Mehrwertsteuer/TVA-Satz beträgt derzeit 19%
Folgende Steuern und Abgaben sind für Arbeitgeber relevant:
Die Einkommensteuer für natürliche Personen in Rumänien beträgt 10%
Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 35%6
Seit 1.10.2023 beträgt der Mindestlohn in Rumänien 3.300 RON.
Der Mindestlohn gilt für eine Gesamtarbeitszeit von 167,33 Stunden pro Monat.
Ein Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Ja, Sie können Angestellter Ihres eigenen Unternehmens in Rumänien sein. Allerdings zählen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Angestellte in Vollzeit mit Wohnsitz in Rumänien, um das Unternehmen als „Microcompany“ einstufen zu können.
Ohne Angestellten muss das Unternehmen automatisch sämtliche Gewinne mit 16% in Rumänien versteuern.
Die maximale steuerliche Hebelwirkung erreichen Sie, wenn Sie nach Rumänien auswandern, dort Ihren Hauptwohnsitz haben und selbst die Geschäfte leiten. Folglich zahlt Ihr rumänisches Unternehmen 1% bzw. 3% auf den Umsatz oder 16% auf den Gewinn, sowie 8% Dividendensteuer. Falls Sie keine Gewinne verteilen, fällt auch keine Dividendensteuer an.
Das rumänische Steuersystem ist eine kleine Sensation, gerade für Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500.000 €.